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Was ist eine Bild-Marke?

Eine Bildmarke ist eine Markenart, die allein grafische Elemente enthält. Ein Logo, das ausschließlich bildhaft ist, zum Beispiel. Sobald in die bildlichen Elemente Schriftzeichen integriert sind, etwa der Firmen- oder Produktname oder eine Abkürzung dessen, handelt es sich nicht mehr um eine Bildmarke sondern um eine Wort-/Bild-Marke und ist dann auch als solche anzumelden.

Kostenlose Erstberatung

Karsten Prehm

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Markenanmeldung DE Standard Bildmarke
DE-Marke mit einfacher Recherche

  • Überprüfung der Schutzfähigkeit
  • Ähnlichkeits- Recherche Bildmarken in 3 Nizzaklassen
  • Erstellung Waren- und Dienstleistungsverzeichnis
  • Anmeldung der Bildmarke beim DPMA
  • Volle Kostenkontrolle durch Pauschalhonorar / keine versteckten Kosten
  • Gesteigerte Abmahnsicherheit durch umfängliche Bildmarkenrecherchen
  • amazon brand registry geeignet

479,- EUR*

*netto zzgl. MwSt. & 290,- EUR Gebühr des DPMA für 3 Klassen

Weiter zur Anmeldung

Unser freibleibendes Angebot richtet sich an Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe und Selbstständige.

Bildmarke anmelden für Deutschland

Der beste Schutz für Ihr Logo

Setzen auch Sie bei Ihrer Bildmarken-Anmeldung auf unsere Erfahrung im Markenrecht und profitieren Sie von den Vorteilen einer Markenanmeldung bei Prehm & Klare Rechtsanwälte.

Vorteile Markenanmeldung

Vorteile auf einen Blick

  1. Schutz vor Verlust oder Wertminderung Ihres Logos
  2. Schutz vor rechtlichen Konflikten und deren Kosten
  3. Schutz eines wichtigen Unternehmenswertes

Warum eine Bildmarkenanmeldung für Sie nützlich ist

Ohne das Markenrecht auf Ihrer Seite können Sie einem Mitbewerber kaum verbieten, das gleiche Logo zu benutzen. Damit geht die Einzigartigkeit und damit der Wiedererkennungswert Ihres Logos verloren – eine Aufladung mit Ihren Alleinstellungsmerkmalen greift nicht mehr. Kurz, der Wert des Logos für Ihr Unternehmen reduziert sich enorm.

Holt sich nun aber einer Ihrer Mitbewerber das Markenrecht auf seine Seite, indem er dieses dem Ihren gleichende Logo als Bildmarke registrieren lässt, kann er Ihnen zum einen verbieten Ihr Logo weiterhin zu benutzen, zum anderen können aufgrund der bisherigen Nutzung rechtliche Konflikte ins Haus stehen, die Sie teuer zu stehen kommen können.

Wirklich geschützt ist Ihr Logo vor all diesen Widrigkeiten nur, wenn Sie dieses als Bildmarke zur Anmeldung bringen.

Wie das geht und worauf Sie achten müssen, erfahren Sie von uns.

Bildmarke anmelden

Melden Sie Ihre Firmenlogo mit einer Bildmarke an

Risiken vermeiden

Wie Sie Risiken vermeiden können

Schon mit der erfolgreichen Registrierung einer Bildmarke können Sie Risiken vermeiden. Denn mit der Bildmarken-Registrierung schützen Sie sich davor, dass Dritte das gleiche oder gar Ihr eigenes Logo für sich schützen lassen und Ihnen dann verbieten, dieses zu benutzen. Denn weder das Urheberrecht noch das „Kunstrecht“ gewähren Ihrem Logo in der Regel einen ausreichenden Schutz.

Doch auch die Registrierung an sich birgt Risiken, von denen Sie wissen müssen, um sie reduzieren zu können.
Lassen Sie zum Beispiel Ihr Logo als Bildmarke registrieren, ohne zuvor überprüft zu haben, ob diese Bildmarke bereits existiert, müssen Sie im leichtesten Fall mit der Löschung Ihrer Bildmarke rechnen. Natürlich werden Sie hierzu erst aufgefordert, wenn der ganze Anmelde- und Registrierungsprozess bereits abgeschlossen ist und Sie bereits Geld investiert haben, dass Sie nun nicht mehr zurückbekommen. Im schwerwiegenderen Fall hingegen begehen Sie eine Markenrechtsverletzung und müssen mit gerichtlichen Querelen, Schadensersatz oder sogar strafrechtlichen Folgen rechnen.

Wie Sie das vermeiden können?
Indem Sie im Vorwege Ihrer geplanten Bildmarken-Anmeldung eine professionelle Recherche durchführen lassen. Hierbei ist zwischen einer Identitäts-Recherche und einer Ähnlichkeits-Recherche zu unterscheiden. Die Identitäts-Recherche überprüft, ob es eine Bildmarke gibt, die der Ihren absolut gleicht. Die Ähnlichkeits-Recherche kontrolliert darüber hinaus, ob es Bildmarken gibt, die der Ihren ähnlich sind. Warum dies nötig ist? Auch eine Ähnlichkeit kann zu Konflikten und Löschung Ihrer Marke führen. Immer dann, wenn der ältere Markenrechtsinhaber zu Recht befürchten muss, dass die Unterscheidungskraft zwischen seiner Bildmarke und der Ihren nicht im ausreichenden Maße gegeben ist. Um beide Risikofelder abdecken zu können, bieten wir unseren Mandanten im Bildbereich Bildmarkenähnlichkeitsrecherchen an. Die Bildmarken-Ähnlichkeits-Recherche erhalten Sie insbesondere von uns, wenn Sie eines unserer Komplettpaket Bildmarke buchen.

Ablauf der Anmeldung

Unter welchem Schutz eine Bildmarke stehen kann

Leider besitzt ein Marken- oder Firmenlogo keinen automatisch bei der Schöpfung entstehenden Schutz gegen Ge- oder Missbrauch wie zum Beispiel ein Gemälde. Denn meist greift das Urheberrecht im Fall eines Logos aufgrund „zu geringer Schöpfungshöhe“ nicht – oder anders formuliert, weil der künstlerische Wert eines Logos nicht hoch genug ist. Der Schutz durch das Kunstrecht bzw. genauer gesagt Urheberrecht fällt demnach auch aus. Nur das Markenrecht vermag Ihre Bildmarke angemessen zu schützen. Doch dieser Schutz wird erst dann aktiviert, wenn Sie Ihr Logo als Bildmarke angemeldet haben und dieses beim zuständigen Amt erfolgreich registriert wurde. Anschließend darf dann niemand Ihr Logo benutzen – in einem von Ihnen selbst abgesteckten Bereich. Somit ist der Markenschutz für Ihre Bildmarke der beste, den Sie erhalten können.

Jetzt starten

Wie Sie diesen Schutz für Ihre Bildmarke aktivieren können

Da auch die Markenregistrierung einige Fallstricke beinhaltet, ist es ratsam, sich für die geplante Anmeldung Ihrer Bildmarke an entsprechende Experten bzw. Rechtsanwälte zu wenden. Diese können Sie auch durch das Labyrinth der Voraussetzungen, Erledigungen und Risiken führen, ohne dass sie zeitliche und finanzielle Verluste in Kauf nehmen müssen. Hier die wichtigsten Bausteine auf dem Weg zur erfolgreichen Anmeldung Ihrer Bildmarke:

  1. Schutzhindernisse & Markenart
    Im ersten Schritt überprüfen wir, ob Ihre Bildmarke überhaupt als solche schützbar ist, ob sie genug Unterscheidungskraft bietet und ob die Bildmarke tatsächlich die richtige Markenform für Ihr Zeichen ist.
  2. Bildmarkenrecherche
    Damit Sie durch Anmeldung Ihrer Bildmarke bzw. durch die bloße Nutzung Ihrer Bildmarke keine Markenrechtsverletzung begehen, sollte im Vorfeld der Bildmarken-Anmeldung überprüft werden, ob Ihr Logo bereits existiert und im Namen einer anderen Firma registriert wurde. Da dieser Punkt Sie bereits vor großem Schaden bewahren kann, halten wir für einen Aufpreis von 349,- EUR netto die sogenannte Bildmarkenähnlichkeitsrecherche für Sie bereit. So gehen Sie auf Nummer sicher. Unsere Recherchen dauern etwa fünf Tage. Wenn Sie es eiliger haben, können Sie gegen einen Aufpreis auch innerhalb von 24 Stunden Ergebnisse bekommen.
  3. Klassenverzeichnis
    Im Klassenverzeichnis werden die Waren- und Dienstleistungsklassen sinnvoll zusammengefasst, die den Schutzrahmen Ihrer Bildmarke definieren. Anders ausgedrückt: Sie bestimmen, in welchen Branchen und für welche Bereiche ein Schutz Ihres Logos bestehen soll. Wir entwerfen für Sie ein solches Verzeichnis für Ihre Bildmarke meist innerhalb von zwei Tagen und legen Ihnen dieses anschließend zur Prüfung vor.
  4. Bildmarken-Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt
    Nachdem Sie sich mit unserem Klassenverzeichnisentwurf einverstanden erklärt haben, machen wir uns schnellstmöglich an die Anmeldung Ihrer Bildmarke für Deutschland beim Deutschen Patent- und Markenamt. Parallel sollten Sie die amtliche Anmeldegebühr für die Bildmarkenanmeldung fristgerecht an das Markenamt entrichten. Dann wird Ihnen als Prioritätstag der Bildmarkenanmeldung der Anmeldetag zuerkannt.
  5. Registrierung Ihrer Bildmarke
    Die Registrierung einer für Deutschland geltenden Bildmarke nimmt das Deutsche Patent- und Markenamt vor. Der Registrierungsprozess dauert etwa drei Monate. Bei einer EU-weit gültigen Bildmarke verdoppelt sich die Bearbeitungsdauer, denn hier ist die Widerspruchsfrist bereits integriert, die für eine deutsche Bildmarke separat und im Anschluss erfolgt. Ebenfalls 6 Monate dauert die Registrierung einer international gültigen Bildmarke – allerdings ohne integrierte Widerspruchsfrist.
  6. Widerspruchsfrist
    An den Registrierungsprozess schließt sich eine Widerspruchsfrist von ebenfalls drei Monaten an. In dieser Zeit können Dritte Einspruch gegen die Registrierung Ihrer Bildmarke einlegen. Das Risiko, dass diese damit durchkommen, ist umso geringer, je professioneller und umfassender im Vorwege Recherchen durchgeführt wurden. Bei der internationalen Markenanmeldung beträgt die Widerspruchsfrist 12 bis zu 24 Monate (länderspezifisch geregelt).

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Sie hätten anstatt der möglichen Pakete lieber ein individualisiertes Dienstleistungsangebot? Dann starten Sie einfach einen Spezialauftrag.

Beratungsbedarf

Sie haben noch Fragen zum Thema Markenanmeldung? Dann setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung: 0431 – 560 197 20

Definitionen

Was ist eine „Marke“?

Bis 1995 wurde die heutige „Marke“ noch als „Warenzeichen“ bezeichnet. Da sich der Schutz aber nicht nur auf Waren sondern auch auf Dienstleistungen beziehen sollte, wurde das „Warenzeichen“ im Zuge der Markenrechtsreform durch den Begriff „Marke“ ersetzt.
Eine Marke ist ein rechtlich geschütztes Kennzeichen (also z.B. ein Firmen- oder Produktname oder ein Firmen- oder Produktlogo), das die Differenzierung zwischen verschiedenen Unternehmen, Angeboten, Waren oder Dienstleistungen ermöglicht. Eine deutschlandweit geschützte Marke entsteht durch Registrierung dieser beim Deutschen Patent- und Markenamt.

Was ist eine Markenanmeldung?

Die Markenanmeldung beim zuständigen Patent- und Markenamt verfolgt der angehende Markeninhaber z.B. als deutsche Marke und auch als europäische Marke (EU-Marke) oder internationale Marke (IR-Marke). Nach Eintragung erlangt er durch den Markenschutz ein absolutes Schutzrecht an einer Bezeichnung bzw. einem Logo. Die Bildmarke entwickelt sich nach der Markenregistrierung/Markeneintragung oft zu einem immateriellen Vermögensgegenstand, der einen erheblichen Teil des Unternehmenswertes ausmacht.

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5 Punkte zur Markenanmeldung, die Sie wissen sollten

  1. Das Markenamt (DPMA) prüft bei der Markeneintragung nicht, ob ältere Rechte Dritter bestehen. Das DPMA trägt die Marke ohne eigenene Recherchen ein. Hierdurch entsteht für Sie ein erhöhtes Risiko eine Abmahnung zu erhalten.
  2. Die Pflicht der Bildmarkenrecherche, liegt allein beim Markenanmelder. Dieser muss sich selbst vor kostenpflichten Abmahnungen und Schadensersatz schützen.
  3. In der Regel reicht eine einfache Recherche nach der identischen Bildern/Logos Ihrer Marke nicht aus, denn mit einer „Identitätsrecherche” können keine ähnlichen Bildmarken gefunden werden.
  4. Die frei zugänglichen Markendatenbanken sind unzuverlässig und diese können nicht nach ähnlichen Bildmarken suchen.
  5. Bei der Prüfung der Schutzfähigkeit einer Marke ist keine Recherche nach älteren Bildmarken enthalten. Die Schutzfähigkeit einer Marke bedeutet vielmehr, dass sich der anzumeldene Markenname für die Eintragung im DPMA-Register eignet. Die Konfliktrecherche bezieht sich auf die Vergangenheit und sucht dort nach älteren Rechten Dritter, die mit Ihrem Markennamen kollidieren könnten.

Hilfe

Haben Sie Fragen? Wir kennen die Antworten!

Sie haben Fragen zum Markenrecht, zur Markenanmeldung, Recherchen, Designschutz oder einer Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung? Machen Sie es sich einfach und kontaktieren Sie uns unverbindlich bzw. stellen Ihre Frage. Wir helfen Ihnen gerne und Sie sparen Zeit und Nerven.

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